Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Naturerlebnishaus Gaistal GmbH

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern, Betten zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der Naturerlebnishaus Gaistal GmbH (nachfolgend nur Naturerlebnishaus Gaistal).
  2. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie zwischen dem Naturerlebnishaus Gaistal und dem Gast ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des individuellen Angebots durch den Gast zustande. Aufgrund der unverbindlichen Buchungsanfrage des Gastes erstellt das Naturerlebnishaus Gaistal ein verbindliches Angebot und sendet dies per E-Mail an den Gast. Dieses verbindliche Angebot kann der Gast innerhalb von 10 Tagen annehmen.
  2. Die Präsentation der Buchungsbedingungen auf der Homepage des Naturerlebnishaus Gaistal oder anderen Buchungsseiten sind unverbindlich und stellen kein Angebot zum Vertragsabschluss dar.
  3. Erfolgt keine Annahme des verbindlichen Angebots innerhalb von 10 Tagen, stellt eine verspätete Annahme des Gastes ein neues Vertragsangebot dar, der Vertrag kommt dann mit der Buchungsbestätigung des Naturerlebnishaus Gaistal zustande.
  4. Dem Gast wird der Vertragsinhalt unmittelbar nach Buchungsbestätigung per E-Mail übersendet. Der Vertragstext wird durch das Naturerlebnishaus Gaistal gespeichert.

§ 3 Leistungen und Preise

  1. Der Naturerlebnishaus Gaistal bietet die kurzzeitige Vermietung des Naturerlebnishauses Gaistal als Alleinbelegung.
  2. Die Vermietung erfolgt ausschließlich mit Selbstversorgung der Gäste, es wird keine Verpflegung angeboten.
  3. Der Gast ist verpflichtet, die für die gebuchten Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder dessen Begleitpersonen in Anspruch genommene zusätzliche Leistungen.
  4. Die auf der Buchungsseite angegebenen Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, aktuell 7%. Die angegebenen Preise stellen mithin Endpreise dar und beinhalten alle Nebenkosten. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Entgelte für zusätzliche Leistungen.

§ 4 Zahlung

  1. Mit Vertragsabschluss fällt eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von 50% des Preises an. Der Restbetrag wird mit finaler Abrechnung bei Abreise fällig. Dem Naturerlebnishaus Gaistal bleibt es unbenommen im Einzelfall eine höhere Vorauszahlung zu verlangen.
  2. Kommt der Gast mit Zahlungen in Verzug, ist das Naturerlebnishaus Gaistal berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.

§ 5 Stornierung durch den Gast

  1. Der Gast kann die Buchung jederzeit vor der geplanten Anreise stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Naturerlebnishaus Gaistal.
  2. Im Falle einer Stornierung hat das Naturerlebnishaus Gaistal Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung:
    • Mehr als 120 Tage vor Anreise: kostenfrei stornierbar.
    • 120 bis 60 Tage vor Anreise: 50% des vereinbarten Preises.
    • 60 bis 30 Tage vor Anreise:  70% des vereinbarten Preises.
    • Weniger als 30 Tage vor Anreise: 90 % des vereinbarten Preises.
  3. Es bleibt dem Gast vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Naturerlebnishaus Gaistal kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Naturerlebnishaus Gaistal hat sich ersparte Aufwendungen, um die man sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen.
  4. Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung oder mit nachträglicher Stornierung wird der Gesamtpreis der Buchung berechnet.
  5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
  6. Das Naturerlebnishaus Gaistal weist darauf hin, dass gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Recht auf Widerruf besteht, da die Buchung immer einen festgelegten Termin beziehungsweise Zeitraum enthält.

§ 6 Rücktritt durch das Naturerlebnishaus Gaistal

  1. Der Naturerlebnishaus Gaistal ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Gast eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht leistet oder sich das Verhalten des Gastes in einer Weise ändert, die den reibungslosen Ablauf des Beherbergungsbetriebs gefährdet.
  2. Der Naturerlebnishaus Gaistal kann außerdem vom Vertrag zurücktreten, wenn höhere Gewalt oder andere vom Naturerlebnishaus Gaistal nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
  3. In diesen Fällen informiert der Naturerlebnishaus Gaistal den Gast unverzüglich und erstattet bereits geleistete Zahlungen.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

§ 7 An- und Abreise

  1. Die gebuchten Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Abweichende Zeiten bedürfen einer individuellen Vereinbarung.
  2. Bei einer verspäteten Abreise kann der Naturerlebnishaus Gaistal eine zusätzliche Gebühr verlangen.

§ 8 Haftung des Naturerlebnishaus Gaistals

  1. Das Naturerlebnishaus Gaistal haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei Schäden durch einfache Fahrlässigkeit haftet das Naturerlebnishaus Gaistal nur, wenn es sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.
  2. Für eingebrachte Gegenstände des Gastes haftet das Naturerlebnishaus Gaistal gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB).
  3. Das Naturerlebnishaus Gaistal übernimmt keine Haftung für Leistungen, die von Dritten erbracht werden und als solche gekennzeichnet sind.

§ 9 Haftung des Gastes

  1. Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Unterkunftsräumen oder des Gebäudes sowie der zu der Unterkunft oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
  2. In der Unterkunft entstehende Schäden hat der Gast, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.
  3. In Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
  4. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen der Unterkunft ist der Gast verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
  5. Der Gast verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Gast die im Beherbergungsvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Beherbergungsbetrieb zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Gast hat dem Naturerlebnishaus Gaistal in diesem Fall den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
  6. Das Naturerlebnishaus ist ein Nichtraucherhaus. Rauchen ist in den Räumlichkeiten untersagt.
  7. Das Naturerlebnishaus Gaistal ist berechtigt, Schäden sofort oder nachträglich in Rechnung zu stellen.

§ 10 Datenschutz

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung des Naturerlebnishauses Gaistals geregelt.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Naturerlebnishaus Gaistal und Kaufleute, juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Naturerlebnishaus Gaistal als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
  5. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist die Naturerlebnishaus Gaistal GmbH darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Das Naturerlebnishaus Gaistal ist nicht zur Teilnahme verpflichtet. Weiterer Hinweis auf der OS-Plattform, vgl. Art. 14 Abs. 2 ODR-Verordnung.

Stand November 2024